Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/ In


Allgemeine Information
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
Demzufolge erfordert die Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleurin/ des Lebensmittelkontrolleurs ein umfangreiches Fachwissen. Hierzu ist eine fundierte Ausbildung von unbedingter Notwendigkeit.
Die Überwachung erstreckt sich auf alle Bereiche in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder Kosmetikartikel hergestellt, behandelt und /oder in Verkehr gebracht werden. Dies sind u.a. der Einzel- und Großhandel, Schank- und Speisewirtschaften, Im- und Exporteure, Fleischereibetriebe und Bäckereien sowie sonstige Hersteller und Erzeuger die sowohl im landwirtschaftlichen als auch im gewerblichen und industriellen Bereich Lebensmittel behandeln.
Bei der Überwachung gilt es, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften die auf der Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erlassen worden sind zu überprüfen.
Hygienekontrollen in den Betrieben und die Prüfung der Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines(r) Lebensmittelkontrolleur/in.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsnormen des LFGB drohen den Verantwortlichen hohe Bußgelder oder gar Strafverfahren.
Das Anfertigen von Überprüfungsberichten, das Erstellen von fachlichen Stellungnahmen im Bauantragsverfahren oder auf der Grundlage des Gaststättengesetzes sind Tätigkeiten im Innendienst.

Wer bildet aus und an wen richte ich meine Bewerbung?
Die Ausbildung erfolgt in Regierungsbezirk Köln in den Kreis- und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Die Bewerbungsunterlagen sind an die Personalabteilung der Kreis- und Stadtverwaltung zu richten.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die neue Lebensmittelkontrolleur-Verordnung hat besondere Anforderungen an die Bewerber gestellt. Dies sind:
Meister in einem Beruf des Lebensmittelhandwerks (z. B. Bäckermeister, Metzgermeister nach der Handwerksordnung) oder
wer eine Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes nachweisen kann (z. B. Küchenmeister, Diätkoch) oder
Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf.
Den o.g. Personen können
Bedienstete im Polizeivollzugsdienst
Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren oder
Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit
Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben
gleichgestellt werden.

Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und gliedert sich in
tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens sechs Monaten,
geregelte praktische Unterweisung einschließlich Praktika in denen mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes betrauten Instituten.
Der theoretische Unterricht erfolgt i.d.R. an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Niedersachsen in Düsseldorf.

Die praktische Unterweisung erfolgt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Ausbildungsbehörde. Die Praktika werden in den Lebensmittelinstituten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durchgeführt.

Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt:
Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich automatisierter Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstände, einschließlich Weinrecht
Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht.
Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmittel, Sensorik.
Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
Lebensmittel- und Betriebshygiene.
Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung,
Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen
Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung.
Betriebliche Eigenkontrollsysteme,
Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, durch die festzustellen ist, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vorliegen.

Und nach der Ausbildung?
Die Lebensmittelkontrolleur- Verordnung schreibt vor, das Lebensmittelkontrolleure mindestens alle 2 Jahre an Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt 3 Tagen teilnehmen müssen.

Zusätzliche Weiterbildungen und das Selbststudium neuer oder geänderter gesetzlicher Grundlagen sind unerläßlich.

Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur wünscht Ihnen der


Bezirksverband der Lebensmittelkontrolleure
im Regierungsbezirk Köln

Noch Fragen zur Ausbildung?

Bezirksverband der Lebensmittelkontrolleure im Regierungsbezirk Köln